UNGC-COP
- Nachhaltigkeit bei Greif
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| Prinzip | Prinzipbeschreibung | Standort |
|---|---|---|
| Menschenrechte | ||
| 1 | Unternehmen sollten den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und respektieren. | Richtlinien
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| 2 | Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. | Richtlinien
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| Arbeit | ||
| 3 | Unternehmen sollten die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. | Richtlinien |
| 4 | Unternehmen sollten sich für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit einsetzen. | Richtlinien |
| 5 | Unternehmen sollten sich für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen. | Richtlinien |
| 6 | Unternehmen müssen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung einsetzen. | Richtlinien
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| Umfeld | ||
| 7 | Unternehmen sollten im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorglichen Ansatz verfolgen. | Richtlinien |
| 8 | Unternehmen sollten Initiativen ergreifen, um ein größeres Umweltbewusstsein zu fördern. | Richtlinien |
| 9 | Unternehmen sollten die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. | Richtlinien |
| Korruptionsbekämpfung | ||
| 10 | Unternehmen sollten gegen Korruption in allen ihren Formen vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung. | Richtlinien
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